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Insolvenzstrafrecht - wenn ihre Firma in Stuttgart in eine Unternehmenskrise gerät

Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in Stuttgart. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand oder haben Fragen zum Thema Insolvenzstrafrecht?

Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

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Zeitpunkt der Insolvenz?

Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.

Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.

Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in Stuttgart kompetent zur Seite.

Welche Delikte stehen dazu noch im Zusammenhang mit dem Insolvenzstrafrecht?

Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.

Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.

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Effiziente Verteidigung rund ums Insolvenzstrafrecht

Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.

Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Stuttgart in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!


Das erwartet Sie hier im Umkreis

Stuttgart ist die Landeshauptstadt des deutschen Landes Baden-Württemberg und mit über 610.000 Einwohnern dessen größte Stadt. Sie ist die sechstgrößte Stadt Deutschlands und bildet das Zentrum der rund 2,7 Millionen Einwohner zählenden Region Stuttgart. Zudem ist es Kernstadt der siebtgrößten Agglomeration Deutschlands sowie der europäischen Metropolregion Stuttgart (etwa 5,3 Millionen Einwohner), der sechstgrößten in Deutschland. Stuttgart hat den Status eines Stadtkreises und ist in 23 Bezirke gegliedert.

Das Stuttgarter Stadtbild wird durch viele Anhöhen (teilweise Weinberge), Täler (insbesondere das Neckartal) und Grünanlagen (unter anderem Rosensteinpark, Schlossgarten) geprägt.

Als Sitz der baden-württembergischen Landesregierung sowie des Landtags und zahlreicher Landesbehörden ist Stuttgart das politische Zentrum des Landes (siehe auch Liste der Behörden und Einrichtungen in Stuttgart). Es ist Sitz des Regierungspräsidiums Stuttgart, das den Regierungsbezirk Stuttgart verwaltet. In Stuttgart tagt auch das Regionalparlament der Region Stuttgart, einer der drei Regionen im Regierungsbezirk Stuttgart. Darüber hinaus ist Stuttgart Sitz des evangelischen Landesbischofs von Württemberg (Evangelische Landeskirche in Württemberg) und Teil der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Nachbargemeinden

Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Landeshauptstadt Stuttgart. Sie werden im Uhrzeigersinn, beginnend im Nordosten, genannt: Fellbach, Kernen im Remstal (alle Rems-Murr-Kreis), Esslingen am Neckar, Ostfildern, Neuhausen auf den Fildern, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen (alle Landkreis Esslingen), Sindelfingen und Leonberg (Landkreis Böblingen) sowie Gerlingen, Ditzingen, Korntal-Münchingen, Möglingen, Kornwestheim und Remseck am Neckar (alle Landkreis Ludwigsburg). Somit grenzen 4 der 5 Landkreise der Region Stuttgart an den Stadtkreis Stuttgart.