Marienstraße 48
70178 Stuttgart

Tel. +49 711 185780 0
Fax +49 711 185780 50

sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com

Parkplätze im Hof vorhanden

Notfallnummer: 0172 7036449

Insolvenzstrafrecht - wenn ihre Firma in München in eine Unternehmenskrise gerät

Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in München. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand oder haben Fragen zum Thema Insolvenzstrafrecht?

Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Zeitpunkt der Insolvenz?

Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.

Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.

Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in München kompetent zur Seite.

Welche Delikte stehen dazu noch im Zusammenhang mit dem Insolvenzstrafrecht?

Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.

Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand oder haben Fragen zum Thema Insolvenzstrafrecht?

Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Effiziente Verteidigung rund ums Insolvenzstrafrecht

Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.

Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in München in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!


Das erwartet Sie hier im Umkreis

München ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Sie ist mit mehr als 1,4 Millionen Einwohnern (davon rund 25 Prozent Ausländer) die größte Stadt Bayerns und nach Berlin und Hamburg die drittgrößte Stadt der Bundesrepublik Deutschland. München ist eine kreisfreie Stadt und zudem Sitz des Landkreises München, des Landratsamts München sowie der Bezirksregierung von Oberbayern. Die Stadt ist außerdem Zentrum der Planungsregion München, in der mehr als 2,7 Millionen Menschen leben, und der europäischen Metropolregion München mit rund 5,6 Millionen Einwohnern.
München wurde 1255 bayerischer Herzogssitz, war 1328 kaiserliche Residenzstadt und wurde 1506 alleinige Hauptstadt Bayerns. Die Stadt ist Sitz zahlreicher nationaler und internationaler Behörden, wichtiger wissenschaftlicher Hochschulen und bedeutender Museen und Theater. Durch eine große Anzahl sehenswerter Bauten, internationaler Sportveranstaltungen, Messen und Kongresse sowie das Oktoberfest ist München ein Magnet für den Tourismus. München ist eine der wirtschaftlich erfolgreichsten und am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands und Sitz zahlreicher Konzerne und Versicherungen.
In der Städteplatzierung des Beratungsunternehmens Mercer belegt München nach Infrastruktur und Lebensqualität unter fünfzig Großstädten weltweit jeweils den zweiten und vierten Platz.

Nachbargemeinden

Die kreisfreie Stadt München ist nicht in amtlich benannte Gemeindeteile unterteilt, in dem bayernweiten Verzeichnis ist dort als einziger Ort München genannt. Das Stadtgebiet ist stattdessen in Stadtbezirke eingeteilt, deren Zahl bis zum Zweiten Weltkrieg auf 41 gestiegen war. Bei einer Neugliederung des Stadtgebiets 1992/96 wurde diese Zahl auf die heutige Zahl von 25 Stadtbezirken verringert.