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Insolvenzstrafrecht - wenn ihre Firma in Köln in eine Unternehmenskrise gerät

Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in Köln. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand oder haben Fragen zum Thema Insolvenzstrafrecht?

Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

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Zeitpunkt der Insolvenz?

Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.

Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.

Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in Köln kompetent zur Seite.

Welche Delikte stehen dazu noch im Zusammenhang mit dem Insolvenzstrafrecht?

Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.

Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.

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Effiziente Verteidigung rund ums Insolvenzstrafrecht

Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.

Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Köln in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!


Das erwartet Sie hier im Umkreis

Köln ist mit mehr als einer Million Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen und steht nach der Liste der Großstädte in Deutschland an vierter Stelle. Sie wurde in römischer Zeit unter dem Namen Oppidum Ubiorum gegründet und als Colonia Claudia Ara Agrippinensium (CCAA) zur Stadt erhoben. Sie ist für ihre 2000-jährige Geschichte, ihr kulturelles und architektonisches Erbe sowie für ihre international bedeutenden Veranstaltungen bekannt. Das Wahrzeichen der Stadt ist der Kölner Dom.
Die günstige Lage am Rhein mit der Querung bedeutender West-Ost-Handelsstraßen und der Sitz weltlicher und insbesondere kirchlicher Macht trugen zur besonderen Bedeutung Kölns bei. Die Stadt wurde so zu einem wichtigen Handelsstandort. Ihre Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt wird durch das hohe Eisenbahnverkehrsaufkommen und den Umschlagbahnhof Köln Eifeltor belegt, der zu den wichtigsten seiner Art gehört. Ergänzt wird die Infrastruktur durch die Binnenhäfen und den Flughafen Köln/Bonn.
Köln besitzt als Wirtschafts- und Kulturmetropole internationale Bedeutung und gilt als eines der führenden Zentren für den weltweiten Kunsthandel. Die Karnevalshochburg ist außerdem Sitz vieler Verbände und Medienunternehmen mit zahlreichen Fernsehsendern, Musikproduzenten und Verlagshäusern. Die Stadt ist ebenfalls Sitz der Universität zu Köln (ca. 44.000 Studenten), der Fachhochschule Köln (ca. 16.500) und zahlreicher weiterer Hochschulen.

Nachbargemeinden

Köln ist Zentrum eines Ballungsraums, der etwa zwei Millionen Einwohner umfasst. In dem geschlossenen Siedlungsraum grenzen folgende Städte im Uhrzeigersinn, beginnend im Nordosten, unmittelbar an das Stadtgebiet an: Leverkusen (kreisfreie Stadt), Bergisch Gladbach und Rösrath (Rheinisch-Bergischer Kreis), Troisdorf und Niederkassel (Rhein-Sieg-Kreis), Wesseling, Brühl, Hürth, Frechen und Pulheim (alle Rhein-Erft-Kreis), Dormagen (Rhein-Kreis Neuss) und Monheim (Kreis Mettmann).
Die Stadt Wesseling war zum 1. Januar 1975 nach Köln eingemeindet worden, erhielt aber nach einem Gerichtsentscheid bereits am 1. Juli 1976 ihre Selbständigkeit zurück.