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Insolvenzstrafrecht - wenn ihre Firma in Hannover in eine Unternehmenskrise gerät

Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in Hannover. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand oder haben Fragen zum Thema Insolvenzstrafrecht?

Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

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Zeitpunkt der Insolvenz?

Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.

Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.

Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in Hannover kompetent zur Seite.

Welche Delikte stehen dazu noch im Zusammenhang mit dem Insolvenzstrafrecht?

Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.

Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.

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Effiziente Verteidigung rund ums Insolvenzstrafrecht

Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.

Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Hannover in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!


Das erwartet Sie hier im Umkreis

Hannover ist die Hauptstadt des Landes Niedersachsen. Unter dem Namen Hanovere 1150 erstmals urkundlich erwähnt, war die Stadt Hauptstadt Kurhannovers, ab 1814 Hauptstadt des Königreichs Hannover und zwischen 1866 und 1946 nach dessen Annexion durch Preußen als Folge des Deutschen Krieges Hauptstadt der Provinz Hannover. 1875 wurde sie mit über 100.000 Einwohnern zur Großstadt. Heute gehört Hannover mit 525.875 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2011) zu den 15 größten Städten Deutschlands.

Die an der Leine gelegene Stadt ist durch die seit 1947 stattfindende Hannover Messe sowie die CeBIT-Messe international bekannt. Hier kreuzen sich wichtige Schienen- und Straßenverkehrsverbindungen der Nord-Süd-Richtung mit solchen der Ost-West-Richtung. Über den Mittellandkanal ist Hannover zudem an das Binnenschifffahrtsnetz angebunden.

Die kreisfreie Stadt gehört zur Region Hannover, einem Kommunalverband besonderer Art, und ist Teil der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Hannover ist Standort mehrerer Hochschulen: der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität, der Medizinischen Hochschule (MHH), der Tierärztlichen Hochschule (TiHo), der Hochschule für Musik, Theater und Medien (HMTMH) und der Hochschule Hannover (HsH).

Nachbargemeinden

Folgende Städte und Gemeinden der Region Hannover grenzen an die Stadt Hannover: Langenhagen, Isernhagen, Lehrte, Sehnde, Laatzen, Hemmingen, Ronnenberg, Gehrden, Seelze und Garbsen. Dabei ist die Umgebung geprägt durch städtisch geprägte Bebauung entlang der Verkehrsachsen sowie durch ländlich geprägte Bauweise in anderen Teilen.