Marienstraße 48
70178 Stuttgart
Tel. +49 711 185780 0
Fax +49 711 185780 50
sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com
Parkplätze im Hof vorhanden
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Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in Frankfurt am Main. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.
Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.
Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in Frankfurt am Main kompetent zur Seite.
Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.
Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.
Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.
Wenn Sie Ihr Unternehmen in Frankfurt am Main in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!
Frankfurt am Main ist mit mehr als 690.000 Einwohnern die größte Stadt des Landes Hessen und – nach Berlin, Hamburg, München und Köln – die fünftgrößte der Bundesrepublik Deutschland. Der engere Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main hat etwa 2,2 Millionen, die gesamte Metropolregion Rhein-Main 5,5 Millionen Einwohner.
Seit dem Mittelalter gehört Frankfurt zu den bedeutendsten urbanen Zentren Deutschlands. 794 erstmals urkundlich erwähnt, war es seit dem Hochmittelalter Freie Reichsstadt und bis 1806 Wahl-, seit 1562 auch Krönungsstadt der römisch-deutschen Kaiser. Von 1816 an war Frankfurt Freie Stadt, in der die Bundesversammlung des Deutschen Bundes und 1848/49 das erste frei gewählte deutsche Parlament ihren Sitz hatten. Im Verlauf des Deutschen Krieges von Preußen annektiert, verlor Frankfurt 1866 seine Unabhängigkeit als Stadtstaat. 1875 zählte Frankfurt erstmals über 100.000 Einwohner, 1928 zum ersten Mal mehr als 500.000.
Heute ist Frankfurt ein bedeutendes internationales Finanzzentrum und wird unter ökonomischen Kriterien zu den Weltstädten gezählt. Zu den wichtigsten in der Stadt ansässigen Finanzinstitutionen zählen die Europäische Zentralbank, Deutsche Bundesbank, Frankfurter Wertpapierbörse, Deutsche Bank, Commerzbank, KfW Bankengruppe, DZ Bank und Landesbank Hessen-Thüringen. Die Messe Frankfurt ist einer der weltweit größten Veranstalter von Messen, zudem ist Frankfurt ein wichtiges Industrie- und Dienstleistungszentrum.
Durch die zentrale Lage gehört Frankfurt zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten Europas: Der Frankfurter Flughafen ist einer der größten Flughäfen weltweit, der Frankfurter Hauptbahnhof ist ein zentraler Knotenpunkt im Bahnverkehr und das Frankfurter Kreuz einer der meistbefahrenen Straßenknotenpunkte. Weiterhin ist der DE-CIX in Frankfurt, gemessen am Durchsatz, der größte Internet-Knoten für Datenaustausch weltweit.
Eine Besonderheit ist die Skyline der Stadt: Wegen der Bürogebäude, die zu den höchsten Europas gehören, wird Frankfurt gelegentlich als Mainhattan bezeichnet.
Frankfurt grenzt im Westen an den Main-Taunus-Kreis (Städte und Gemeinden Hattersheim am Main, Kriftel, Hofheim am Taunus, Kelkheim (Taunus), Liederbach am Taunus, Sulzbach (Taunus), Schwalbach am Taunus und Eschborn), im Nordwesten an den Hochtaunuskreis (Städte Steinbach (Taunus), Oberursel (Taunus) und Bad Homburg vor der Höhe), im Norden an den Wetteraukreis (Städte Karben und Bad Vilbel), im Nordosten an den Main-Kinzig-Kreis (Gemeinde Niederdorfelden und Stadt Maintal), im Südosten an die Stadt Offenbach am Main, im Süden an den Landkreis Offenbach (Stadt Neu-Isenburg) und im Südwesten an den Kreis Groß-Gerau (Städte Mörfelden-Walldorf, Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach).