Marienstraße 48
70178 Stuttgart
Tel. +49 711 185780 0
Fax +49 711 185780 50
sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com
Parkplätze im Hof vorhanden
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Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in Düsseldorf. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.
Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.
Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in Düsseldorf kompetent zur Seite.
Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.
Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.
Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.
Wenn Sie Ihr Unternehmen in Düsseldorf in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!
Düsseldorf ist die Hauptstadt des Landes Nordrhein-Westfalen.
In der Mitte der Metropolregion Rhein-Ruhr und des zentralen europäischen Wirtschaftsraums gelegen, zählt Düsseldorf – neben Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg und München – zu den fünf wichtigsten, global stark verflochtenen Wirtschafts-, Verkehrs-, Kultur- und Politikzentren Deutschlands.
Die Messestadt ist Sitz einer Vielzahl börsennotierter Unternehmen, darunter der DAX-Konzerne E.ON AG und Henkel AG. Düsseldorf ist der umsatzstärkste deutsche Standort für Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- und Rechtsberatung, Werbung und Kleidermode sowie ein wichtiger Banken- und Börsenplatz. Der Düsseldorfer Flughafen ist das interkontinentale Drehkreuz Nordrhein-Westfalens. Die Großstadt am Rhein verfügt über zwei Binnenhäfen und ist Sitz mehrerer Hochschulen, darunter der renommierten Kunstakademie und der Heinrich-Heine-Universität. Überregional ist Düsseldorf für seinen Einkaufsboulevard Königsallee, die Altstadt, den Karneval sowie den Fußballverein Fortuna Düsseldorf bekannt.
Zahlreiche Düsseldorfer Museen und Galerien sowie die Rheinuferpromenade sind weitere Anziehungspunkte für Touristen und Einheimische. Bemerkenswert ist die große Anzahl ostasiatischer Einwohner, darunter die japanische Gemeinde. In nationalen und internationalen Städtevergleichen erreicht Düsseldorf regelmäßig gute bis sehr gute Ergebnisse, nach den Mercer-Studien insbesondere unter dem Kriterium Lebensqualität.
Die Stadt Düsseldorf grenzt im Norden an die kreisfreie Stadt Duisburg und an die Stadt Ratingen, im Osten an die Städte Mettmann, Erkrath und Hilden, im Süden an die Städte Langenfeld (Rheinland) und Monheim am Rhein (alle Kreis Mettmann) sowie im Westen an die Städte Dormagen, Neuss und Meerbusch (alle Rhein-Kreis Neuss).