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Insolvenzstrafrecht - wenn ihre Firma in Bremen in eine Unternehmenskrise gerät

Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in Bremen. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.

Sie benötigen einen Rechtsbeistand oder haben Fragen zum Thema Insolvenzstrafrecht?

Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

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Zeitpunkt der Insolvenz?

Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.

Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.

Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in Bremen kompetent zur Seite.

Welche Delikte stehen dazu noch im Zusammenhang mit dem Insolvenzstrafrecht?

Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.

Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.

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Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!

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Effiziente Verteidigung rund ums Insolvenzstrafrecht

Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.

Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.

Wenn Sie Ihr Unternehmen in Bremen in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!


Das erwartet Sie hier im Umkreis

Die Stadtgemeinde Bremen ist die Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen (kurz auch „Bremen“). Zu diesem Zwei-Städte-Staat gehört neben der Stadtgemeinde Bremen noch die 60 Kilometer nördlich gelegene Stadtgemeinde Bremerhaven. Bremen ist die zehntgrößte Stadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Stadt gehört zur Europäischen Metropolregion Bremen/Oldenburg, einer von insgesamt elf Europäischen Metropolregionen in Deutschland. Das Stadtbremische Überseehafengebiet Bremerhaven ist eine Exklave der Stadt Bremen innerhalb von Bremerhaven.

Nachbargemeinden

Die Stadt Bremen (548.319 Einwohner) ist ganz von niedersächsischem Staatsgebiet umschlossen (mit Ausnahme der Exklave Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven, die vom Stadtgebiet Bremerhavens umgeben ist). Im Westen grenzen die kreisfreie Stadt Delmenhorst (75.672 Einwohner) sowie der Landkreis Wesermarsch (93.725 Einwohner) mit den Gemeinden Lemwerder, Berne und Elsfleth an, im Norden der Landkreis Osterholz (112.587 Einwohner) mit den Gemeinden Schwanewede, Ritterhude und Lilienthal, im Osten der Landkreis Verden (134.084 Einwohner) mit den Gemeinden Ottersberg, Oyten, Achim und im Süden der Landkreis Diepholz (215.648 Einwohner) mit den Gemeinden Weyhe und Stuhr. Diese Ansammlung von Gemeinden wird als „Speckgürtel“ bezeichnet, da ein Teil ihrer Einwohner Einkünfte im Bundesland Bremen bezieht, aber Einkommensteuer, Grundsteuer und andere Abgaben an den Staat in Niedersachsen bezahlt. Die nächstgrößeren Städte im Umkreis von etwa 50 km sind im Westen die Stadt Oldenburg (160.279 Einwohner) und im Norden die Seestadt Bremerhaven (114.506 Einwohner). Für die Agglomeration Bremen wurden knapp 860.000 Einwohner gezählt, für die weiter gefasste Metropolregion Bremen/Oldenburg über 2,37 Millionen. Von den 239.063 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt Bremen pendeln 103.206 beziehungsweise 43,2 % aller Beschäftigten von außerhalb ein. Von den 168.443 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der Stadt Bremen wohnen, pendeln 32.586 zu und von ihrem Arbeitsplatz außerhalb der Stadtgemeinde.