Marienstraße 48
70178 Stuttgart
Tel. +49 711 185780 0
Fax +49 711 185780 50
sekretariat@kanzlei-dr-schmitz.com
Parkplätze im Hof vorhanden
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Nur die wenigsten Unternehmer setzen sich bevor es sie selber betrifft ausreichend mit dem Thema Insolvenzstrafrecht und Insolvenzverschleppung auseinander. Das liegt vor allem daran, dass man bei der Gründung seines Unternehmens nicht davon ausgeht, in die Insolvenzstrafbarkeit, also in den Bankrott zu 'schliddern'. Und dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig vor dem Eintreten einer Schieflage der Firma zu informieren. Hier kann frühzeitiger Rat durch auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierte Anwälte sinnvoll sein - bzw. die Kanzlei Dr. Schmitz in Berlin. Denn im besten Fall kann der Anwalt für Insolvenzstrafrecht die Unternehmensleitung davor bewahren, sich einer Insolvenzverschleppung oder des Bankrotts, weiterer Bankrotthandlungen oder wegen Verletzung der Buchführungspflichten strafbar zu machen.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Von elementarer Bedeutung ist, ob überhaupt und wenn ja, wann eine sog. Insolvenzreife eingetreten ist. Dabei ist zunächst mit Blick auf die Vorschrift der Insolvenzverschleppung gemäß § 15a InsO zu unterscheiden, ob nur eine straflose Zahlungsstockung oder bereits eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bei fehlender Fortführungsprognose eingetreten ist.
Weiter ist bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die drei Wochenfrist für die Stellung des Insolvenzantrags zu beachten. Dabei handelt es sich um eine Höchstfrist, d. h. spätestens innerhalb von drei Wochen ist der Antrag zu stellen.
Dazu kann Ihnen durch die auf das Insolvenzstrafrecht spezialisierten Rechtsanwälte kompetenter Rechtsrat erteilt werden. Die Kanzlei Dr. Schmitz steht Ihnen in Berlin kompetent zur Seite.
Nicht selten werden über den eigentlichen Vorwurf der Insolvenzverschleppung hinaus weitere strafrechtliche Vorwürfe erhoben. So, wenn es im Zuge einer drohenden Insolvenz zu betrügerischen Handlungen kommt (§ 283 StGB), wenn Unternehmen in diesem Zusammenhang Buchführungspflichten laut § 283 b StGB verletzt haben, oder einzelne Gläubiger nach § 283 c StGB begünstigt wurden. Auch das Hinterziehen von Lohnsteuern ist gemäß § 370 AO einschlägig und das vorsätzliche Vorenthalten von Arbeitsentgelt gemäß § 266 a StGB mit verwirklicht.
Der Anwalt für Insolvenzstrafrecht muss nicht nur die strafrechtlichen Gegebenheiten exakt kennen und für seinen Mandanten anzuwenden wissen, in diesem Spezialbereich des Rechts ist auch ein hohes Maß an Kenntnissen rund um alle betriebswirtschaftlichen Vorgäng, was Sie in unserer Kanzlei antreffen.
Zögern Sie sich nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen unseren Mandanten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Leipzig, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster jederzeit zur Seite!
Nur dann, wenn Ihr Anwalt für Insolvenzstrafrecht in den Kernthemen der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit sowie der möglichen Fortsetzungsprognose absolut sattelfest ist, kann er Ihre Verteidigung auf höchstem Niveau vornehmen. Jeder unserer Anwälte ist in diesen Bereichen perfekt aufgestellt. Ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz ist vorhanden.
Auch die strafrechtlichen Nebenfolgen gilt es dabei in den Blick zu nehmen. Sollte der Unternehmer weiterhin als Geschäftsführer oder Vorstand tätig werden wollen, ist der Ausschlussgrund gemäß § 6 GmbHG und § 76 AktG zu beachten.
Wenn Sie Ihr Unternehmen in Berlin in einer Krise sehen oder auch bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben und nun doch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet hat, vertrauen Sie sich uns gerne an und vereinbaren einen Beratungstermin!
Berlin ist Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Als eigenes Land bildet es das Zentrum der Metropolregion Berlin/Brandenburg. Der Stadtstaat unterteilt sich in zwölf Bezirke und ist mit über 3,5 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit rund 892 Quadratkilometern die flächengrößte Stadt Deutschlands und Mitteleuropas sowie nach Einwohnern die zweitgrößte der Europäischen Union. Im Ballungsraum Berlin leben fast 4,5 Millionen Menschen. Neben den Flüssen Spree und Havel befinden sich im Stadtgebiet kleinere Fließgewässer sowie zahlreiche Seen und Wälder.
Erstmals 1237 urkundlich erwähnt, war Berlin im Verlauf der Geschichte und in verschiedenen Staatsformen Hauptstadt Brandenburgs, Preußens und des Deutschen Reichs. Faktisch war der Ostteil der Stadt Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. Seit der Deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 ist Berlin gesamtdeutsche Hauptstadt mit Sitz des Bundespräsidenten seit 1994, des Deutschen Bundestags seit 1999 sowie des Bundesrats seit 2000.
Die Metropole Berlin gilt als Weltstadt der Kultur, Politik, Medien und Wissenschaften.Sie ist ein wichtiger europäischer Verkehrsknotenpunkt und eine der meistbesuchten Städte des Kontinents. Die Sportereignisse, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Museen Berlins genießen internationalen Ruf. In der Stadt leben Firmengründer, Diplomaten, Künstler und Einwanderer aus aller Welt. Berlins Geschichte, Nachtleben, Architektur und vielfältige Lebensbedingungen sind weltbekannt.
Berlin ist vollständig vom Land Brandenburg umschlossen und grenzt dabei an acht Landkreise und eine kreisfreie Stadt mit den folgenden sieben Städten und 20 ländlichen Gemeinden (im Uhrzeigersinn, im Nordosten beginnend):
Landkreis Barnim: Wandlitz, Panketal, Ahrensfelde
Landkreis Märkisch-Oderland: Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin
Landkreis Oder-Spree: Schöneiche bei Berlin, Woltersdorf, Erkner (Stadt), Gosen-Neu Zittau
Landkreis Dahme-Spreewald: Königs Wusterhausen (Stadt), Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf, Schönefeld
Landkreis Teltow-Fläming: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren
Landkreis Potsdam-Mittelmark: Teltow (Stadt), Kleinmachnow, Stahnsdorf Potsdam (kreisfreie Stadt)
Landkreis Havelland: Dallgow-Döberitz, Falkensee (Stadt), Schönwalde-Glien
Landkreis Oberhavel: Hennigsdorf (Stadt), Hohen Neuendorf (Stadt), Mühlenbecker Land, Glienicke/Nordbahn